Die BBAW ist seit dem 01.09.2011 rückwirkend zum 01.11.2010 tarifgebunden. Es gilt derTarifvertrag zur Übernahme des Tarifrechts des Landes Berlin für die Beschäftigten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (ÜTV BBAW ) vom 30.05.2011.
Davor wurde in der BBAW gemäß Artikel 14 Abs. 3 des zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg geschlossenen Staatsvertrages vom 21. Mai 1992 der BAT/BAT-O angewandt. Die Regelungen finden Sie hier:
Zusätzlich fand der Tarifvertrag zur Übernahme von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vom 21. November 1994 in der BBAW Anwendung. Er wurde zwischen den zuständigen Gewerkschaften und dem Land Berlin geschlossen, weil das Land Berlin 1994 aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) austrat.
In der BBAW werden auf vertraglicher Grundlage für die Beschäftigten der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates folgende tariflichen Rechtsvorschriften angewendet:
Für die bei der BBAW beschäftigten studentischen Hilfskräfte kommt ein im Land Berlin geltender eigener Tarifvertrag zur Anwendung, Informationen finden sich hier.