Wenn die Arbeitsbelastung erheblich wächst, gibt es die Möglichkeit einer Überlastungsanzeige. Diese dient als Schutz bei möglichen Haftungsansprüchen. Beschäftigte in Überlastungssituationen sind sogar verpflichtet, diese anzuzeigen, um Schäden oder arbeits- oder andere vertragliche Verletzungen abzuwenden.
Grundlagen der Überlastungsanzeige finden sich in Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrages (Nebenpflichten) und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Hier finden Sie ausführliche Informationen: https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/ueberlastungsanzeige/.
Der Personalrat wird Sie gern bei den nötigen Schritten beraten und unterstützen.