Überlastungsanzeige/Fehlbelastungsanzeige

Wenn die Arbeitsbelastung erheblich wächst, gibt es die Möglichkeit einer Überlastungsanzeige. Diese dient als Schutz bei möglichen Haftungsansprüchen. Beschäftigte in Überlastungssituationen sind sogar verpflichtet, diese anzuzeigen, um Schäden oder arbeits- oder andere vertragliche Verletzungen abzuwenden.

Grundlagen der Überlastungsanzeige finden sich in Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrages (Nebenpflichten) und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Hier finden Sie ausführliche Informationen: https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/ueberlastungsanzeige/.

Der Personalrat wird Sie gern bei den nötigen Schritten beraten und unterstützen.