Dienstvereinbarungen

Der Personalrat hat gem. § 74 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin das Recht, Vereinbarungen zur Regelung dienstlicher Angelegenheiten abzuschließen.

Zu folgenden thematische Bereichen finden Sie hier die zwischen Akademieleitung und Personalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarungen: